Teilnahmebedingungen:
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  1. Das Old Man’s Race ist eine extreme Motorsportveranstaltung mit schwierigsten Geländeprüfungen, bei der auch lebensbedrohliche Situationen nicht ausgeschlossen sind.
  2. a) Das Old Man’s Race ist nur für geübte Off-Road-Fahrer geeignet. Off-Road-Erfahrung in schwierigem Gelände ist erforderlich.
    b) Der unterzeichnende Teilnehmer erklärt, dass er über ausreichende Off-Road-Erfahrung in schwierigem Gelände verfügt.

    • Der Teilnahmevertrag für das Old Man’s Race kommt erst durch die schriftliche
      Teilnahmebestätigung des Veranstalters per Email und Eingang der Teilnahmegebühr auf dem
      nachstehend genannten Konto des Veranstalters zustande (Online Anmeldung):

    Bankverbindung:


    Empfänger: Arno Stolz
    Verwendungszweck: Old Man's Race, Name Fahrer
    Bank: Sparkasse
    Bankleitzahl: 20508 BIC: SPRTAT21XXX
    Kontonummer: 22050132 IBAN: AT502050800022050132
  3. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt, aus
    Sicherheitsgründen oder von den berechtigten Behörden, den Grundstückseigentümern, den
    Beauftragten angeordneten erforderlichen Änderungen vorzunehmen oder die Veranstaltung
    abzusagen,abzubrechen oder zu verschieben, falls dies durch ausergewöhnliche
    Bedingungen bedingt ist, ohne dafür irgendwelche Schadensersatzpflichten zu übernehmen;
    etwaige Ansprüche aus Absage, Abbruch oder Verschiebung werden ausdrücklich
    ausgeschlossen.

  4. a) Teilnahmeberechtigt sind alle Inhaber einer zum Zeitpunkt der Veranstaltung für das
    betreffende Fahrzeug gültigen Fahrerlaubnis. Der Teilnehmer verpflichtet sich, zu Beginn der
    Veranstaltung seine Fahrerlaubnis dem Veranstalter zur Einsicht vorzulegen.
    b) Die Fahrzeuge müssen ausreichend versichert sein und dürfen ein zulässiges
    Gesamtgewicht von 3,5 to nicht überschreiten.
    c) Eine zusätzliche Versicherung seitens des Veranstalters zu Gunsten der Teilnehmer oder
    deren Fahrzeuge erfolgt nicht.

  5. a) Während der Veranstaltung besteht für Fahrer und Beifahrer Helmpflicht, die Benutzung
    von Rad- oder Bergsporthelmen oder dergleichen ist ausdrücklich untersagt. Zudem besteht
    die Pflicht zum Anlegen der Sicherheitsgurte.
    Offene Fahrzeuge müssen mit einem Überrollbügel ausgerüstet sein.
    b) Ein Wechsel der Besatzung ist nur in begründeten Ausnahmefällen zulassig und muss beim
    Veranstalter vorher beantragt werden. Der Veranstalter entscheidet nach eigenem Ermessen
    über das Wechselgesuch. Zum Führen des Fahrzeuges ist nur der gemeldete Fahrer oder der
    in den vorgenannten Ausnahmefallen vom Veranstalter zugelassene Ersatzfahrer berechtigt.

  6. Während der Veranstaltung besteht für Fahrer und Beifahrer absolutes Alkoholverbot;
    gegen dieses Verbot verstossende Fahrzeugbesatzungen -dies gilt ausdrücklich auch für den
    Beifahrer – werden auch bei gültiger Nennung von der Veranstaltung ausgeschlossen.

  7. Die Teilnehmer tragen die alleinige Verantwortung dafür, dass sich das von Ihnen benutzte
    Fahrzeug in einwandfreiem technischem Zustand befindet.

  8. Den Anordnungen und Weisungen des Veranstalters und seiner Helfer ist während der
    gesamten Veranstaltung unbedingt Folge zu leisten, der Veranstalter und seine Helfer haben
    das alleinige Weisungsrecht auf dem Gelände. Zuwiderhandlungen können nach freiem
    Ermessen des Veranstalters den Ausschluss von der Veranstaltung zur Folge haben.

  9. Ausserhalb der gekennzeichneten Strecken / Sektionen ist auf dem gesamten
    Veranstaltungsgelände Schrittgeschwindigkeit einzuhalten.

  10. Haftung
    a) Die Teilnehmer (Fahrer, Beifahrer, Fahrzeugeigentümer und Fahrzeughalter) nehmen
    grundsätzlich auf eigenes Risiko und eigene Gefahr an der Veranstaltung teil.
    Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem
    von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden.
    Die Teilnehmer haften für die durch ihr Fahrzeug verursachten Schäden aller Art (u.a.
    Personenschaden, Schaden an anderen Fahrzeugen,Gelände). Sie stellen insoweit den
    Veranstalter und dessen Erfüllungsgehilfen von jeglichen Ansprüchen und Forderungen
    Dritter frei.b) Die Teilnehmer verzichten für alle im Zusammenhang mit der Teilnahme an der
    Veranstaltung erlittenen Schäden oder Unfällen auf das Recht des Rückgriffs und Ansprüche
    jeder Art gegen den Veranstalter, seine Mitarbeiter, Beauftragte und Helfer und andere
    Teilnehmer und deren Beifahrer, Behörden, Grundstückseigentümer, sowie jedwede
    Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung mittelbar oder unmittelbar in
    Verbindung stehen; dies gilt nur insoweit, als die Schäden nicht vorsätzlich oder grob
    fahrlässig verursacht wurden. Die Haftungsbeschränkung gilt ausdrücklich nicht fur Schäden
    aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Teilnehmers.c) Für einen Schaden des Teilnehmers haftet der Veranstalter, dessen gesetzlicher Vertreter
    oder Erfüllungsgehilfen nur, soweit der Schaden durch den Veranstalter, dessen gesetzlicher
    Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Die
    Haftungsbeschränkung gilt ausdrücklich nicht fur Schäden aus der Verletzung des Lebens,
    des Körpers oder der Gesundheit des Teilnehmers.d) Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für gesondert zu bezahlende Leistungen
    Dritter (z.B. Imbiss u.a.).

  11. Der Teilnehmer stellt den Veranstalter, dessen gesetzliche Vertreter und dessen
    Erfüllungsgehilfen von allen Ansprüchen aus der Beschädigung seines Fahrzeuges frei, die
    eine berechtigte Person, wie beispielsweise der Eigentümer oder Halter geltend macht,
    sofern nicht der Schaden vom Veranstalter, dessen gesetzlichen Vertreter oder seinen
    Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde.

  12. Der Teilnehmer verpflichtet sich, während der Veranstaltung die Werbeaufkleber des
    Veranstalters und der Sponsoren an den vorgeschriebenen Stellen auf seinem Fahrzeug
    anzubringen und Aufkleber anderer Firmen zu entfernen, bzw. durch Überdeckung bis zum
    Veranstaltungsende unkenntlich zu machen.

  13. Neben diesen Teilnahmebedingungen gilt das Reglement. Es wird vom Teilnehmer
    vollinhaltlich anerkannt.

  14. a) Die Abtretung von Ansprüchen der Teilnehmer an Dritte wird ausgeschlossen.
    b) Gleiches gilt für die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen der Teilnehmer durch
    Dritte in eigenem Namen.