Bankverbindung:
Empfänger: Arno Stolz
Verwendungszweck: Old Man's Race, Name Fahrer
Bank: Sparkasse
Bankleitzahl: 20508 BIC: SPRTAT21XXX
Kontonummer: 22050132 IBAN: AT502050800022050132
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt, aus
Sicherheitsgründen oder von den berechtigten Behörden, den Grundstückseigentümern, den
Beauftragten angeordneten erforderlichen Änderungen vorzunehmen oder die Veranstaltung
abzusagen,abzubrechen oder zu verschieben, falls dies durch ausergewöhnliche
Bedingungen bedingt ist, ohne dafür irgendwelche Schadensersatzpflichten zu übernehmen;
etwaige Ansprüche aus Absage, Abbruch oder Verschiebung werden ausdrücklich
ausgeschlossen.
a) Teilnahmeberechtigt sind alle Inhaber einer zum Zeitpunkt der Veranstaltung für das
betreffende Fahrzeug gültigen Fahrerlaubnis. Der Teilnehmer verpflichtet sich, zu Beginn der
Veranstaltung seine Fahrerlaubnis dem Veranstalter zur Einsicht vorzulegen.
b) Die Fahrzeuge müssen ausreichend versichert sein und dürfen ein zulässiges
Gesamtgewicht von 3,5 to nicht überschreiten.
c) Eine zusätzliche Versicherung seitens des Veranstalters zu Gunsten der Teilnehmer oder
deren Fahrzeuge erfolgt nicht.
a) Während der Veranstaltung besteht für Fahrer und Beifahrer Helmpflicht, die Benutzung
von Rad- oder Bergsporthelmen oder dergleichen ist ausdrücklich untersagt. Zudem besteht
die Pflicht zum Anlegen der Sicherheitsgurte.
Offene Fahrzeuge müssen mit einem Überrollbügel ausgerüstet sein.
b) Ein Wechsel der Besatzung ist nur in begründeten Ausnahmefällen zulassig und muss beim
Veranstalter vorher beantragt werden. Der Veranstalter entscheidet nach eigenem Ermessen
über das Wechselgesuch. Zum Führen des Fahrzeuges ist nur der gemeldete Fahrer oder der
in den vorgenannten Ausnahmefallen vom Veranstalter zugelassene Ersatzfahrer berechtigt.
Während der Veranstaltung besteht für Fahrer und Beifahrer absolutes Alkoholverbot;
gegen dieses Verbot verstossende Fahrzeugbesatzungen -dies gilt ausdrücklich auch für den
Beifahrer – werden auch bei gültiger Nennung von der Veranstaltung ausgeschlossen.
Die Teilnehmer tragen die alleinige Verantwortung dafür, dass sich das von Ihnen benutzte
Fahrzeug in einwandfreiem technischem Zustand befindet.
Den Anordnungen und Weisungen des Veranstalters und seiner Helfer ist während der
gesamten Veranstaltung unbedingt Folge zu leisten, der Veranstalter und seine Helfer haben
das alleinige Weisungsrecht auf dem Gelände. Zuwiderhandlungen können nach freiem
Ermessen des Veranstalters den Ausschluss von der Veranstaltung zur Folge haben.
Ausserhalb der gekennzeichneten Strecken / Sektionen ist auf dem gesamten
Veranstaltungsgelände Schrittgeschwindigkeit einzuhalten.
Haftung
a) Die Teilnehmer (Fahrer, Beifahrer, Fahrzeugeigentümer und Fahrzeughalter) nehmen
grundsätzlich auf eigenes Risiko und eigene Gefahr an der Veranstaltung teil.
Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem
von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden.
Die Teilnehmer haften für die durch ihr Fahrzeug verursachten Schäden aller Art (u.a.
Personenschaden, Schaden an anderen Fahrzeugen,Gelände). Sie stellen insoweit den
Veranstalter und dessen Erfüllungsgehilfen von jeglichen Ansprüchen und Forderungen
Dritter frei.b) Die Teilnehmer verzichten für alle im Zusammenhang mit der Teilnahme an der
Veranstaltung erlittenen Schäden oder Unfällen auf das Recht des Rückgriffs und Ansprüche
jeder Art gegen den Veranstalter, seine Mitarbeiter, Beauftragte und Helfer und andere
Teilnehmer und deren Beifahrer, Behörden, Grundstückseigentümer, sowie jedwede
Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung mittelbar oder unmittelbar in
Verbindung stehen; dies gilt nur insoweit, als die Schäden nicht vorsätzlich oder grob
fahrlässig verursacht wurden. Die Haftungsbeschränkung gilt ausdrücklich nicht fur Schäden
aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Teilnehmers.c) Für einen Schaden des Teilnehmers haftet der Veranstalter, dessen gesetzlicher Vertreter
oder Erfüllungsgehilfen nur, soweit der Schaden durch den Veranstalter, dessen gesetzlicher
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Die
Haftungsbeschränkung gilt ausdrücklich nicht fur Schäden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit des Teilnehmers.d) Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für gesondert zu bezahlende Leistungen
Dritter (z.B. Imbiss u.a.).
Der Teilnehmer stellt den Veranstalter, dessen gesetzliche Vertreter und dessen
Erfüllungsgehilfen von allen Ansprüchen aus der Beschädigung seines Fahrzeuges frei, die
eine berechtigte Person, wie beispielsweise der Eigentümer oder Halter geltend macht,
sofern nicht der Schaden vom Veranstalter, dessen gesetzlichen Vertreter oder seinen
Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, während der Veranstaltung die Werbeaufkleber des
Veranstalters und der Sponsoren an den vorgeschriebenen Stellen auf seinem Fahrzeug
anzubringen und Aufkleber anderer Firmen zu entfernen, bzw. durch Überdeckung bis zum
Veranstaltungsende unkenntlich zu machen.
Neben diesen Teilnahmebedingungen gilt das Reglement. Es wird vom Teilnehmer
vollinhaltlich anerkannt.
a) Die Abtretung von Ansprüchen der Teilnehmer an Dritte wird ausgeschlossen.
b) Gleiches gilt für die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen der Teilnehmer durch
Dritte in eigenem Namen.